Geschäftsverlauf

Volkswagen AG (Kurzfassung nach HGB)

ABSATZ

Die Volkswagen AG setzte im Geschäftsjahr 2019 insgesamt 2.580.553 (2.597.126) Fahrzeuge ab. Der Anteil der im Ausland abgesetzten Fahrzeuge lag bei 67,6 (71,0) %.

PRODUKTION

Im Berichtsjahr fertigte die Volkswagen AG in ihren fahrzeugproduzierenden Werken Wolfsburg, Hannover und Emden insgesamt 1.069.066 Fahrzeuge (−4,0 %).

BELEGSCHAFT

An den Standorten der Volkswagen AG waren zum 31. Dezember 2019 – ohne die Mitarbeiter, die für Tochtergesellschaften tätig sind – insgesamt 119.204 (119.394) Personen beschäftigt; davon waren 5.029 (5.009) Auszubildende. In der passiven Phase der Altersteilzeit befanden sich 5.254 (4.785) Mitarbeiter.

Der Anteil weiblicher Arbeitnehmer an der Belegschaft belief sich auf 17,6 (17,3) %. In Teilzeit beschäftigte die Volkswagen AG 6.551 (5.883) Personen. Ausländische Mitarbeiter machten einen Anteil von 6,4 (6,3) % aus. Im gewerblichen Bereich der Volkswagen AG verfügten im Berichtsjahr 83,2 (83,2) % der Mitarbeiter über eine abgeschlossene Berufs- oder Zusatzausbildung. Die Quote der Mitarbeiter mit einem Hoch- oder Fachhochschulabschluss betrug im selben Jahr 20,1 (19,5) %. Das Durchschnittsalter der Belegschaft lag im Geschäftsjahr 2019 bei 44,2 (43,9) Jahren.

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LEISTUNGEN AN DIE BELEGSCHAFT DER VOLKSWAGEN AG

Mio. €

 

2019

 

%

 

2018

 

%

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Direktentgelt einschließlich Barnebenleistungen

 

8.421

 

70,7

 

8.175

 

70,6

Soziale Abgaben

 

1.502

 

12,6

 

1.437

 

12,4

Bezahlte Ausfallzeiten

 

1.310

 

11,0

 

1.350

 

11,7

Altersversorgung

 

682

 

5,7

 

611

 

5,3

Gesamtaufwand

 

11.916

 

100,0

 

11.573

 

100,0

FORSCHUNG UND ENTWICKLUNG

Die Forschungs- und Entwicklungskosten der Volkswagen AG nach HGB erhöhten sich im Berichtsjahr auf 6,1 (5,6) Mrd. €. In diesem Bereich waren am Ende des Berichtsjahres 13.378 (12.796) Personen beschäftigt.

AUSGABEN FÜR DEN UMWELTSCHUTZ

Die Ausgaben für den Umweltschutz werden in Investitionen und Betriebskosten für produktionsbezogene Umweltschutzmaßnahmen unterschieden. Von den Gesamtinvestitionen zählen lediglich die Positionen zu den Umweltschutzinvestitionen, die mit der alleinigen oder überwiegenden Zielsetzung des Umweltschutzes getätigt werden. Hierbei unterscheidet man zwischen additiven und integrierten Investitionen. Additive Umweltschutzmaßnahmen sind separate, dem Produktionsprozess vor- oder nachgeschaltete Maßnahmen. Im Gegensatz zu den additiven Umweltschutzmaßnahmen wird bei den integrierten Maßnahmen bereits während des Produktionsprozesses die Umweltbelastung vermindert. Im Jahr 2019 investierten wir schwerpunktmäßig in die Bereiche Luftreinhaltung sowie Boden- und Gewässerschutz.

Die ausgewiesenen Betriebskosten sind Umweltschutzmaßnahmen, die die Umwelt vor schädigenden Einflüssen schützen, indem sie Emissionen des Unternehmens vermeiden, verringern oder beseitigen; darüber hinaus werden Ressourcen geschont. Dazu zählen beispielsweise Ausgaben für den Betrieb von Anlagen, die dem Schutz der Umwelt dienen sowie Ausgaben für nicht anlagenbezogene Maßnahmen. Die Schwerpunkte lagen im Jahr 2019, ebenso wie in den Vorjahren, in den Bereichen Abwasserwirtschaft und Abfallwirtschaft.

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AUSGABEN DER VOLKSWAGEN AG FÜR DEN UMWELTSCHUTZ

Mio. €

 

2019

 

2018

 

2017

 

2016

 

2015

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Investitionen

 

9

 

13

 

17

 

11

 

21

Betriebskosten

 

233

 

230

 

227

 

223

 

244

BETRIEBSKOSTEN DER VOLKSWAGEN AG FÜR DEN UMWELTSCHUTZ 2019
Anteil der Umweltschutzbereiche in Prozent

RISIKEN UND CHANCEN DER GESCHÄFTSENTWICKLUNG DER VOLKSWAGEN AG

Die Geschäftsentwicklung der Volkswagen AG unterliegt im Wesentlichen den gleichen Risiken und Chancen wie die des Volkswagen Konzerns. Diese Risiken und Chancen erläutern wir im Risiko- und Chancenbericht dieses Geschäftsberichts.

RISIKEN AUS FINANZINSTRUMENTEN

Für die Volkswagen AG bestehen bei der Verwendung von Finanzinstrumenten grundsätzlich die gleichen Risiken wie für den Volkswagen Konzern. Eine Erläuterung dieser Risiken finden Sie im Kapitel „Finanzrisiken“ dieses Geschäftsberichts.

ABHÄNGIGKEITSBERICHT

Der Vorstand der Volkswagen AG hat den nach § 312 AktG vorgeschriebenen Bericht an den Aufsichtsrat erstattet und folgende Schlusserklärung abgegeben:

„Wir erklären, dass unsere Gesellschaft nach den Umständen, die uns zu dem Zeitpunkt bekannt waren, in dem die Rechtsgeschäfte mit verbundenen Unternehmen im Sinne des § 312 AktG vorgenommen wurden, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhielt. Im Berichtszeitraum wurden Rechtsgeschäfte mit Dritten oder Maßnahmen auf Veranlassung oder im Interesse von Porsche und anderer verbundener Unternehmen weder getroffen noch unterlassen.“

Der Jahresabschluss der Volkswagen AG (HGB) ist beim elektronischen Unternehmensregister unter der Internetadresse www.unternehmensregister.de abrufbar.