10 Steuern vom Einkommen und vom Ertrag
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ZUSAMMENSETZUNG DES STEUERERTRAGS UND -AUFWANDS |
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Mio. € |
2019 |
2018 |
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Tatsächlicher Steueraufwand Inland |
1.473 |
1.131 |
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Tatsächlicher Steueraufwand Ausland |
2.673 |
2.401 |
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Tatsächliche Steuern vom Einkommen und vom Ertrag |
4.147 |
3.533 |
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davon periodenfremde Erträge (−)/Aufwendungen (+) |
32 |
79 |
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Latenter Steuerertrag (−)/-aufwand (+) Inland |
115 |
429 |
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Latenter Steuerertrag (−)/-aufwand (+) Ausland |
65 |
−472 |
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Latenter Steuerertrag (−)/-aufwand (+) |
180 |
−43 |
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Steuern vom Einkommen und vom Ertrag |
4.326 |
3.489 |
Der gesetzliche Körperschaftsteuersatz in Deutschland für den Veranlagungszeitraum 2019 betrug 15 %. Hieraus resultiert, einschließlich Gewerbesteuer und Solidaritätszuschlag, eine Steuerbelastung von 29,8 % (Vorjahr: 29,9 %).
Für die Bewertung der latenten Steuern wird im deutschen Organkreis ein Steuersatz in Höhe von 29,8 % (Vorjahr: 29,8 %) angewandt.
Die angewandten lokalen Ertragsteuersätze für ausländische Gesellschaften variieren zwischen 0 und 45 %. Bei gespaltenen Steuersätzen wird der Thesaurierungssteuersatz angewandt.
Die Realisierung steuerlicher Verlustvorträge aus Vorjahren führte im Jahr 2019 zu einer Minderung der laufenden Steuern vom Einkommen und vom Ertrag von 692 Mio. € (Vorjahr: 732 Mio. €).
Die steuerlichen Verlustvorträge sowie der Verfall der nicht nutzbaren Verlustvorträge haben sich wie folgt entwickelt:
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BISHER NOCH NICHT GENUTZTE STEUERLICHE VERLUSTVORTRÄGE |
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Mio. € |
31.12.2019 |
31.12.2018 |
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Zeitlich unbegrenzt nutzbar |
14.498 |
13.217 |
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Begrenzt nutzbar innerhalb der nächsten 10 Jahre |
568 |
636 |
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Begrenzt nutzbar zwischen 10 und 20 Jahren |
5.579 |
6.648 |
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Gesamt |
20.645 |
20.501 |
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BISHER NOCH NICHT GENUTZTE STEUERLICHE VERLUSTVORTRÄGE |
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---|---|---|---|---|
Mio. € |
31.12.2019 |
31.12.2018 |
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Unverfallbare steuerliche Verlustvorträge |
5.919 |
5.390 |
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Verfallbar innerhalb der nächsten 10 Jahre |
473 |
432 |
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Verfallbar zwischen 10 und 20 Jahren |
1.743 |
2.047 |
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Verfallbar in mehr als 20 Jahren |
62 |
126 |
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Gesamt |
8.197 |
7.995 |
Aufgrund der Nutzung bisher nicht berücksichtigter steuerlicher Verluste und Steuergutschriften aus früheren Perioden mindert sich der tatsächliche Ertragsteueraufwand im laufenden Geschäftsjahr um 36 Mio. € (Vorjahr: 94 Mio. €). Der Betrag des latenten Steueraufwands mindert sich um 66 Mio. € (Vorjahr: 116 Mio. €) aufgrund bisher nicht berücksichtigter steuerlicher Verluste und Steuergutschriften einer früheren Periode. Der latente Steueraufwand aus der Abwertung eines latenten Steueranspruchs beträgt 58 Mio. € (Vorjahr: 95 Mio. €). Der latente Steuerertrag aus der Zuschreibung eines latenten Steueranspruchs beträgt 35 Mio. € (Vorjahr: 231 Mio. €).
Die von verschiedenen Staaten gewährten Steuerguthaben betragen 378 Mio. € (Vorjahr: 385 Mio. €).
In der Bilanz wurde kein latenter Steueranspruch erfasst für abzugsfähige temporäre Differenzen in Höhe von 897 Mio. € (Vorjahr: 1.123 Mio. €) und für Steuergutschriften, die innerhalb der nächsten 20 Jahre verfallen würden, in Höhe von 138 Mio. € (Vorjahr: 123 Mio. €) sowie für unverfallbare Steuergutschriften in Höhe von 0 Mio. € (Vorjahr: 3 Mio. €).
In Höhe von 231 Mio. € (Vorjahr: 213 Mio. €) wurden latente Steuerschulden für temporäre Differenzen sowie für nicht ausgeschüttete Gewinne von Tochtergesellschaften der Volkswagen AG wegen bestehender Kontrolle nach IAS 12.39 nicht bilanziert.
Aus Steuersatzänderungen resultierten konzernweit latente Steueraufwendungen in Höhe von 116 Mio. € (Vorjahr: 79 Mio. €).
Latente Steuern auf temporäre Differenzen und steuerliche Verlustvorträge in Höhe von 1.006 Mio. € (Vorjahr: 8.235 Mio. €) wurden aktiviert, ohne dass diesen passive latente Steuern in entsprechender Höhe gegenüberstehen. Im Geschäftsjahr 2018 wurden die bestehenden aktiven latenten Steuern der Gesellschaften des deutschen Organkreises, die aufgrund der positiven Ergebnisse der Vergangenheit aktiviert wurden, in diese Betrachtung miteinbezogen. Die betroffenen Gesellschaften erwarten nach Verlusten im aktuellen Geschäftsjahr oder im Vorjahr in Zukunft positive steuerliche Einkünfte.
In Höhe von insgesamt 7.820 Mio. € (Vorjahr: 4.532 Mio. €) wurden latente Steuern in der Bilanz eigenkapitalerhöhend berücksichtigt, die auf direkt im Eigenkapital erfasste Erträge und Aufwendungen entfallen. Davon betreffen 53 Mio. € (Vorjahr: 2 Mio. €) Minderheitenanteile. In der laufenden Berichtsperiode gab es Effekte aus Kapitaltransaktionen mit Minderheiten. Ferner gab es in den Geschäftsjahren 2019 und 2018 nur unwesentliche ergebnisneutrale Veränderungen aus Sachverhalten, die nicht durch die Gewinn- und Verlustrechnung reklassifiziert werden. Durch die erstmalige Anwendung von IFRS 9 gab es im Jahr 2018 Anpassungs- und Umgliederungseffekte in Höhe von 33 Mio. €, die direkt im Eigenkapital gekürzt wurden. Die Entwicklung der latenten Steuern nach Sachverhalten ist in der Gesamtergebnisrechnung dargestellt.
Im Geschäftsjahr 2018 wurden aus Eigenkapitalbeschaffungskosten resultierende Steuereffekte in Höhe von 6 Mio. € dem Eigenkapital gutgeschrieben. Durch die Kündigung der ersten Tranche des im September 2013 begebenen Hybridkapitals ergab sich im Jahr 2018 eine Eigenkapitalbelastung in Höhe von 5 Mio. €.
LATENTE STEUERN NACH BILANZPOSTEN
Auf Ansatz- und Bewertungsunterschiede bei den einzelnen Bilanzposten und auf steuerliche Verlustvorträge entfielen die folgenden bilanzierten aktiven und passiven latenten Steuern:
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AKTIVE LATENTE STEUERN |
PASSIVE LATENTE STEUERN |
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---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Mio. € |
31.12.2019 |
31.12.2018 |
31.12.2019 |
31.12.2018 |
||||
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||||
Immaterielle Vermögenswerte |
267 |
370 |
10.555 |
10.402 |
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Sachanlagen und Vermietete Vermögenswerte |
5.576 |
4.677 |
8.493 |
6.996 |
||||
Langfristige Finanzanlagen |
18 |
35 |
43 |
179 |
||||
Vorräte |
2.348 |
2.458 |
821 |
838 |
||||
Forderungen und Sonstige Vermögenswerte (inklusive Finanzdienstleistungsbereich) |
2.270 |
2.113 |
9.670 |
7.990 |
||||
Sonstige kurzfristige Vermögenswerte |
3.768 |
3.653 |
7 |
5 |
||||
Pensionsrückstellungen |
9.013 |
6.429 |
52 |
33 |
||||
Verbindlichkeiten und Sonstige Rückstellungen |
13.358 |
10.173 |
4.167 |
3.581 |
||||
Wertberichtigungen auf aktive latente Steuern aus temporären Differenzen |
−141 |
−151 |
– |
– |
||||
Temporäre Differenzen nach Wertberichtigungen |
36.478 |
29.758 |
33.809 |
30.024 |
||||
Steuerliche Verlustvorträge nach Wertberichtigungen |
3.068 |
3.246 |
– |
– |
||||
Tax Credits nach Wertberichtigungen |
239 |
259 |
– |
– |
||||
Wert vor Konsolidierung und Saldierung |
39.786 |
33.262 |
33.809 |
30.024 |
||||
davon langfristig |
26.307 |
21.530 |
26.736 |
23.147 |
||||
Saldierung |
29.627 |
26.038 |
29.627 |
26.038 |
||||
Konsolidierung |
2.947 |
2.906 |
826 |
1.044 |
||||
Bilanzansatz |
13.106 |
10.131 |
5.007 |
5.030 |
Nach IAS 12 sind latente Steuerforderungen und -verbindlichkeiten zu saldieren, sofern sie gegenüber der gleichen Steuerbehörde bestehen und fristenkongruent sind.
Der ausgewiesene Steueraufwand des Jahres 2019 von 4.326 Mio. € (Vorjahr: 3.489 Mio. €) war um 1.144 Mio. € niedriger (Vorjahr: 1.188 Mio. €) als der erwartete Steueraufwand von 5.470 Mio. €, der sich bei Anwendung eines Konzernsteuersatzes von 29,8 % (Vorjahr: 29,9 %) auf das Vorsteuerergebnis des Konzerns ergeben würde.
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ÜBERLEITUNG VOM ERWARTETEN ZUM AUSGEWIESENEN ERTRAGSTEUERAUFWAND |
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Mio. € |
2019 |
2018 |
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Ergebnis vor Ertragsteuern |
18.356 |
15.643 |
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Erwarteter Ertragsteuerertrag (−)/-aufwand (+) (Steuersatz 29,8 %; Vorjahr 29,9 %) |
5.470 |
4.677 |
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Überleitung: |
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Abweichende ausländische Steuerbelastung |
−843 |
−684 |
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Steueranteil für: |
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steuerfreie Erträge |
−1.124 |
−1.152 |
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steuerlich nicht abzugsfähige Aufwendungen |
509 |
440 |
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Effekte aus Verlustvorträgen und tax credits |
163 |
255 |
||
permanente bilanzielle Differenzen |
51 |
61 |
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Steuergutschriften |
−54 |
−69 |
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Periodenfremde Steuern |
−151 |
−406 |
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Effekte aus Steuersatzänderungen |
116 |
79 |
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Nicht anrechenbare Quellensteuer |
359 |
502 |
||
Sonstige Steuereffekte |
−170 |
−214 |
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Ausgewiesener Ertragsteueraufwand |
4.326 |
3.489 |
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Effektiver Steuersatz in % |
23,6 |
22,3 |