Beratungspunkte im Aufsichtsrat

Die erste Aufsichtsratssitzung des Berichtsjahres fand am 11. Januar 2019 statt, in der wir uns schwerpunktmäßig mit dem Börsengang der TRATON SE (damals TRATON AG) beschäftigten.

Am 22. Februar 2019 kam der Aufsichtsrat zu seiner nächsten Sitzung zusammen. Nach eingehender Prüfung billigten wir den vom Vorstand aufgestellten Konzernabschluss und den Jahresabschluss der Volkswagen AG des Jahres 2018. Wir prüften den zusammengefassten Lagebericht, den zusammengefassten gesonderten nichtfinanziellen Bericht 2018 sowie den vom Vorstand vorgelegten Bericht über die Beziehungen der Volkswagen AG zu verbundenen Unternehmen gemäß § 312 AktG (Abhängigkeitsbericht). Nach dem abschließenden Ergebnis unserer Prüfung des Abhängigkeitsberichts kamen wir zu dem Schluss, dass gegen die Erklärung des Vorstands am Ende des Abhängigkeitsberichts keine Einwendungen zu erheben waren. Zu den weiteren Tagesordnungspunkten gehörten unter anderem der aktuelle Sachstand zur Dieselthematik, Finanzierungsmaßnahmen im Volkswagen Konzern sowie die Tagesordnung für die 59. ordentliche Hauptversammlung der Volkswagen AG, insbesondere die Beschlussvorschläge des Aufsichtsrats.

In der Aufsichtsratssitzung am 23. April 2019 befassten wir uns überwiegend mit strategischen Themen des Konzerns.

Am 13. Mai 2019 traf sich der Aufsichtsrat zu einer weiteren Sitzung. Neben der Vorbereitung der 59. ordentlichen Hauptversammlung der Volkswagen AG am 14. Mai 2019 standen unter anderem der Börsengang der TRATON SE, der aktuelle Sachstand zur Dieselthematik sowie der Bericht des Monitors auf der Tagesordnung. Zudem erörterten wir mit dem Vorstand Überlegungen zur Entscheidung zum Aufbau eines neuen Produktionsstandortes.

Im Mittelpunkt der Aufsichtsratssitzung am 11. Juli 2019 standen Grundsatzentscheidungen zum Aufbau eines neuen Produktionsstandortes und zur geplanten Kooperation mit Ford.

Am 25. September 2019 fanden zwei Sitzungen statt: In der ersten Sitzung beschäftigte sich der Aufsichtsrat mit der Anklageerhebung der Staatsanwaltschaft Braunschweig gegen den früheren Vorstandsvorsitzenden der Volkswagen AG,

Herrn Prof. Dr. Martin Winterkorn, sowie gegen den Aufsichtsratsvorsitzenden Herrn Hans Dieter Pötsch und den Vorstandsvorsitzenden Herrn Dr. Herbert Diess wegen des Vorwurfs einer angeblichen Marktmanipulation und entschied einstimmig, dass Herr Dr. Diess und Herr Pötsch ihre Ämter fortführen. Zentrale Themen der zweiten Sitzung dieses Tages waren der Aufbau einer Software-Organisation, der Abschluss einer syndizierten Kreditlinie sowie der aktuelle Sachstand zur Dieselthematik.

In der Aufsichtsratssitzung am 15. November 2019 erörterten wir eingehend die Investitions- und Finanzplanung des Volkswagen Konzerns für die Jahre 2020 bis 2024. Weitere Schwerpunkte der Sitzung bildeten personelle Veränderungen im Vorstand sowie der Aufbau einer Software-Organisation. Darüber hinaus gaben wir zusammen mit dem Vorstand die jährliche Entsprechenserklärung zum DCGK ab.

Durch Umlaufbeschlüsse haben wir im Berichtsjahr unter anderem eine Kooperation mit der Northvolt AB zum Aufbau einer Batteriezellfertigung beschlossen.