31 Minderheitsgesellschaftern gewährte Andienungs-/Ausgleichsrechte
Der Bilanzposten umfasste im Vorjahr im Wesentlichen die den MAN-Aktionären im Zusammenhang mit dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag angebotene Barabfindung nach § 305 AktG in Höhe von 90,29 € je Aktie. Die den Minderheitsgesellschaftern gewährten Andienungsrechte sind im Geschäftsjahr ausgelaufen. Die nach Auslaufen dieser Rechte verbliebene Verbindlichkeit für nicht angediente Aktien und Ausgleichszahlungen wurde ergebnisneutral ins Eigenkapital umgegliedert.
Weitere Angaben finden sich unter der Angabe „Wesentliche Ereignisse“.