Bezüge des Vorstands

In diesem Kapitel erläutern wir die Grundzüge des Vergütungssystems des Vorstands. Darüber hinaus enthält der Vergütungsbericht die individualisierte und nach Bestandteilen aufgegliederte Aufstellung der Vergütung von Vorstand und Aufsichtsrat der Volkswagen AG sowie individualisierte Angaben zur Altersversorgung der Mitglieder des Vorstands.

GRUNDSÄTZE DER VORSTANDSVERGÜTUNG

Über das Vergütungssystem und die jeweilige Gesamtvergütung der einzelnen Vorstandsmitglieder der Volkswagen AG beschließt das Aufsichtsratsplenum auf Vorschlag des Präsidiums. Das Vergütungssystem setzt die gesetzlichen Vorgaben des Aktiengesetzes (AktG) und die Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) in der Fassung vom 7. Februar 2017 um. Insbesondere ist die Vergütungsstruktur gemäß dem Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung (VorstAG; § 87 Abs. 1 AktG) auf eine nachhaltige Unternehmensentwicklung ausgerichtet.

Der Aufsichtsrat der Volkswagen AG beschloss Anfang des Jahres 2017, das Vorstandsvergütungssystem mit Wirkung zum 1. Januar 2017 anzupassen. Das Vergütungssystem des Vorstands wurde durch die Hauptversammlung am 10. Mai 2017 mit 80,96 % der abgegebenen Stimmen gebilligt. Durch die Anpassung, bei deren Ausarbeitung der Aufsichtsrat von renommierten, unabhängigen externen Vergütungs- und Rechtsberatern unterstützt wurde, wird eine Ausrichtung auf die Konzernstrategie erreicht.

Die Höhe der Vorstandsvergütung soll im nationalen und internationalen Vergleich angemessen und attraktiv sein. Kriterien sind sowohl die Aufgaben des einzelnen Vorstandsmitglieds, seine persönliche Leistung, die wirtschaftliche Lage, der Erfolg und die Zukunftsaussichten des Unternehmens als auch die Üblichkeit der Vergütung unter Berücksichtigung des Vergleichsumfelds und der Vergütungsstruktur, die ansonsten bei Volkswagen gilt. In diesem Zusammenhang werden regelmäßig Vergütungsvergleiche durchgeführt.

BESTANDTEILE DER VORSTANDSVERGÜTUNG

Im Folgenden geben wir zunächst einen Überblick über das Vergütungssystem des Vorstands und gehen anschließend auf die Bestandteile der Vergütung des Berichtsjahres ein.

Überblick über das Vergütungssystem

Das Vorstandsvergütungssystem setzt sich zusammen aus fixen und variablen Bestandteilen. Die variable Vergütung besteht aus einem Jahresbonus mit einjährigem Bemessungszeitraum sowie einem Long Term Incentive (LTI) in Form eines sogenannten Performance-Share-Plans mit zukunftsbezogener dreijähriger Laufzeit. Durch die Anknüpfung des Performance-Share-Plans an die Unternehmensentwicklung der kommenden drei Jahre hat dieser eine mehrjährige und zukunftsbezogene Bemessungsgrundlage, die sowohl positiven als auch negativen Entwicklungen Rechnung trägt. Der fixe Bestandteil schafft einen Verhaltensanreiz dahingehend, dass die Vorstandsmitglieder ihre Amtsführung an den wohlverstandenen Interessen des Unternehmens und den Pflichten eines ordentlichen Kaufmanns ausrichten, ohne dabei in Abhängigkeit von lediglich kurzfristigen Erfolgszielen zu geraten. Die variablen Bestandteile, die unter anderem vom wirtschaftlichen Ergebnis des Unternehmens abhängen, stellen eine langfristige Wirkung der Verhaltensanreize sicher.

Bei einer Zielerreichung von 100 % der jeweils vereinbarten Ziele beträgt die jährliche Zielvergütung für die Mitglieder des Vorstands jeweils insgesamt 4.500.000 €, dies entspricht einer Festvergütung in Höhe von 1.350.000 €, einem Zielbetrag für den Jahresbonus in Höhe von 1.350.000 € und einem Zielbetrag für den Performance-Share-Plan in Höhe von 1.800.000 €. Die jährliche Zielvergütung für den Vorsitzenden des Vorstands beläuft sich insgesamt auf 9.000.000 €: 2.125.000 € Festvergütung, 3.045.000 € Zielbetrag für den Jahresbonus, 3.830.000 € Zielbetrag für den Performance-Share-Plan.

Mit Herrn Sommer wurde vertraglich eine jährliche Mindestvergütung in Höhe von 3,5 Mio. € (Summe aus Festvergütung, Jahresbonus, LTI und etwaigen Sonderzahlungen) vereinbart.

Fixe Vergütung

Die fixe/erfolgsunabhängige Vergütung setzt sich aus Festvergütung und Nebenleistungen zusammen. Seit 2018 wird die Übernahme von Mandaten bei Konzerngesellschaften nicht mehr gesondert vergütet, sondern ist mit der Festvergütung abgegolten. Die Nebenleistungen resultieren aus der Gewährung von Sachbezügen. Dazu gehören insbesondere die Überlassung von Betriebsmitteln, zum Beispiel Dienstwagen, sowie die Übernahme von Versicherungsprämien. Steuern, die auf diese Sachbezüge entfallen, werden im Wesentlichen von der Volkswagen AG getragen.

Die Festvergütung wird turnusmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst.

Variable Vergütung

Die variable Vergütung setzt sich zusammen aus einem erfolgsabhängigen Jahresbonus mit einjährigem Bemessungszeitraum sowie einem Long Term Incentive (LTI) in Form eines sogenannten Performance-Share-Plans mit zukunftsbezogener dreijähriger Laufzeit (Komponente mit langfristiger Anreizwirkung) und virtuellen Vorzugsaktien. Die Komponenten der variablen Vergütung tragen sowohl positiven als auch negativen Entwicklungen Rechnung.

Bei außerordentlichen Entwicklungen kann der Aufsichtsrat eine Begrenzung der variablen Vergütungsbestandteile vornehmen (Cap).

Jahresbonus

Der Jahresbonus orientiert sich am Ergebnis des jeweiligen Geschäftsjahres. Er ist dabei jeweils zur Hälfte abhängig vom erreichten Operativen Ergebnis des Volkswagen Konzerns zuzüglich des anteiligen Operativen Ergebnisses der chinesischen Joint Ventures einerseits und von der erreichten operativen Umsatzrendite des Volkswagen Konzerns andererseits. Die beiden Komponenten des Jahresbonus sind jeweils nur bei Überschreiten beziehungsweise Erreichen bestimmter Schwellenwerte zu zahlen.

Die Höhe des rechnerisch ermittelten Auszahlungsbetrags kann vom Aufsichtsrat sodann individuell unter Berücksichtigung des Erreichungsgrads der vom Aufsichtsrat mit jedem Vorstandsmitglied einzeln vereinbarten individuellen Ziele sowie der Erfolge des Gesamtvorstands bei der Transformation der Belegschaft des Volkswagen Konzerns in neue Aufgabenfelder um bis zu 20 % reduziert (Multiplikator 0,8) oder erhöht (Multiplikator 1,2) werden.

Der Auszahlungsbetrag für den Jahresbonus ist auf 180 % des Zielbetrags für den Jahresbonus begrenzt (Cap). Der Cap ergibt sich aus 150 % maximaler finanzieller Zielerreichung und einem Leistungsfaktor von maximal 1,2.

BERECHNUNG DES AUSZAHLUNGSBETRAGES DES JAHRESBONUS
  (XLS:) Download

KOMPONENTE 1: OPERATIVES ERGEBNIS INKLUSIVE CHINESISCHE JOINT VENTURES (ANTEILIG)

Mrd. €

 

2018

 

2019

 

 

 

 

 

Oberer Schwellenwert

 

25,0

 

25,0

Zielwert 100 %-Niveau

 

17,0

 

17,0

Unterer Schwellenwert

 

9,0

 

9,0

Ist-Wert

 

18,5

 

21,4

Zielerreichung (in %)

 

110

 

127

  (XLS:) Download

KOMPONENTE 2: OPERATIVE UMSATZRENDITE

%

 

2018

 

2019

 

 

 

 

 

Oberer Schwellenwert

 

8,0

 

8,0

Zielwert 100 %-Niveau

 

6,0

 

6,0

Unterer Schwellenwert

 

4,0

 

4,0

Ist-Wert

 

5,9

 

6,7

Zielerreichung (in %)

 

98

 

118

Performance-Share-Plan – Long Term Incentive (LTI)

Der LTI wird dem Vorstand jährlich in Form eines sogenannten Performance-Share-Plans gewährt. Jede Performance-Periode des Performance-Share-Plans hat eine dreijährige Laufzeit. Zum Zeitpunkt der Gewährung des LTI wird der jährliche Zielbetrag aus dem LTI auf Grundlage des Anfangs-Referenzkurses der Volkswagen Vorzugsaktie in Performance Shares der Volkswagen AG umgerechnet und dem jeweiligen Vorstandsmitglied als reine Rechengröße zugeteilt. Die Umwandlung erfolgt auf Basis des ungewichteten Durchschnitts der Schlusskurse der Volkswagen Vorzugsaktie an den letzten 30 Handelstagen vor dem 1. Januar eines Geschäftsjahres. Die endgültige Festschreibung der Anzahl der Performance Shares erfolgt jeweils zu einem Drittel am Ende eines jeden Jahres der dreijährigen Performance-Periode entsprechend dem Grad der Zielerreichung für das jährliche Ergebnis je Volkswagen Vorzugsaktie (Earnings per Share/EPS je Vorzugsaktie in €). Voraussetzung dafür ist das Erreichen eines Schwellenwertes.

EPS-ERFOLGSMESSUNG
EPS-Erfolgsmessung (Liniendiagramm)
  (XLS:) Download

PERFORMANCE-PERIODE 2017 – 2019

 

2017

 

2018

 

2019

 

 

 

 

 

 

 

Oberer Schwellenwert

 

30,0

 

30,0

 

30,0

Zielwert 100 %-Niveau

 

20,0

 

20,0

 

20,0

Unterer Schwellenwert

 

10,0

 

10,0

 

10,0

Ist-Wert

 

22,69

 

23,63

 

26,66

Zielerreichung (in %)

 

113

 

118

 

133

  (XLS:) Download

PERFORMANCE-PERIODE 2018 – 2020

 

2018

 

2019

 

 

 

 

 

Oberer Schwellenwert

 

30,0

 

30,0

Zielwert 100 %-Niveau

 

20,0

 

20,0

Unterer Schwellenwert

 

10,0

 

10,0

Ist-Wert

 

23,63

 

26,66

Zielerreichung (in %)

 

118

 

133

  (XLS:) Download

PERFORMANCE-PERIODE 2019 – 2021

 

2019

 

 

 

Oberer Schwellenwert

 

30,0

Zielwert 100 %-Niveau

 

20,0

Unterer Schwellenwert

 

10,0

Ist-Wert

 

26,66

Zielerreichung (in %)

 

133

Nach Ablauf der dreijährigen Laufzeit des Performance-Share-Plans findet ein Barausgleich statt. Der Auszahlungsbetrag entspricht der finalen Anzahl an festgeschriebenen Performance Shares multipliziert mit dem Schluss-Referenzkurs, der sich am Ende des Dreijahreszeitraums zuzüglich eines Dividendenäquivalents für die betreffende Laufzeit ergibt. Der Schluss-Referenzkurs ist der ungewichtete Durchschnitt der Schlusskurse der Volkswagen Vorzugsaktie an den letzten 30 Handelstagen vor Ablauf der dreijährigen Performance-Periode. Das Dividendenäquivalent entspricht den während der Haltedauer ausgeschütteten Dividenden auf eine echte Volkswagen Vorzugsaktie.

  (XLS:) Download

 

 

PERFORMANCE-PERIODE

1

Wird am Ende der Performance-Periode ermittelt.

 

 

2017 – 2019

 

2018 – 2020

 

2019 – 2021

 

 

 

 

 

 

 

Anfangs-Referenzkurs

 

127,84

 

169,42

 

147,08

Schluss-Referenzkurs

 

177,44

 

1

 

1

Dividendenäquivalent

 

 

 

 

 

 

2017

 

2,06

 

 

2018

 

3,96

 

3,96

 

2019

 

4,86

 

4,86

 

4,86

Der Auszahlungsbetrag aus dem Performance-Share-Plan ist auf 200 % des Zielbetrags begrenzt. Es erfolgt eine Reduzierung des Auszahlungsbetrags um 20 %, sofern im Konzernbereich Automobile die durchschnittliche Sachinvestitionsquote oder die F&E-Quote der letzten drei Jahre kleiner als 5 % ist.

Endet der Dienstvertrag eines Mitglieds des Vorstands vor Ende der Performance-Periode durch außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund oder beginnt das Vorstandsmitglied bei einem Konkurrenzunternehmen ein Arbeits- oder Dienstverhältnis (sogenannte „Bad-Leaver-Fälle“), verfallen die nicht ausgezahlten Performance Shares. Für Mitglieder des Vorstands, die zum 31. Dezember 2016 ihr Mandat innehatten, gilt diese Regelung erst von einer Wieder- beziehungsweise Neubestellung an.

Im Rahmen der Ernennung zum Vorstandsvorsitzenden wurde im Jahr 2018 der Dienstvertrag von Herrn Diess einvernehmlich aufgehoben und ein neuer Dienstvertrag mit ihm abgeschlossen, wobei die soeben beschriebene Verfallsregelung ab der Performance-Periode 2018 bis 2020 gilt.

Frau Werner ist im Jahr 2017 zum Mitglied des Vorstands bestellt worden. Im Jahr 2018 sind die Herren Blume, Kilian und Sommer sowie im Jahr 2019 Herr Schot neu in den Vorstand berufen worden.

In der Einführungsphase des Performance-Share-Plans (2017 bis 2018) erhalten die Vorstandsmitglieder, die zum 31. Dezember 2016 Vorstandsmitglieder waren, grundsätzlich Abschlagszahlungen in Höhe von 80 % ihres Zielbetrags. Herr Blume erhält entsprechende Abschlagszahlungen für die Performance-Perioden 2018 bis 2020 (anteilig) und 2019 bis 2021. Die beiden Abschlagszahlungen werden jeweils nach dem ersten Jahr der Performance-Periode geleistet. Nach Ablauf der jeweils dreijährigen Performance-Periode erfolgt eine Verrechnung auf Basis der tatsächlichen Zielerreichung.

BERECHNUNG DES AUSZAHLUNGSBETRAGES AUS DEM PERFORMANCE-SHARE-PLAN
  (XLS:) Download

ANGABEN ZU DEN PERFORMANCE SHARES

 

 

PERFORMANCE-PERIODE 2017 – 2019

 

PERFORMANCE-PERIODE 2018 – 2020

 

PERFORMANCE-PERIODE 2019 – 2021

 

Anzahl zugeteilte Performance Shares im Gewährungs­zeitpunkt

 

Fair Value im Gewährungs­zeitpunkt

 

Anzahl zugeteilte Performance Shares im Gewährungs­zeitpunkt

 

Fair Value im Gewährungs­zeitpunkt

 

Anzahl zugeteilte Performance Shares im Gewährungs­zeitpunkt

 

Fair Value im Gewährungs­zeitpunkt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Herbert Diess

 

14.080

 

2.048.640

 

19.212

 

2.840.468

 

26.040

 

3.350.046

Oliver Blume (seit 13.04.2018)

 

 

 

7.614

 

1.349.810

 

12.238

 

1.574.419

Jochem Heizmann (bis 10.01.2019)

 

14.080

 

2.031.040

 

10.624

 

1.799.918

 

335

 

43.098

Gunnar Kilian (seit 13.04.2018)

 

 

 

7.614

 

1.349.810

 

12.238

 

1.574.419

Andreas Renschler

 

14.080

 

1.891.648

 

10.624

 

1.799.918

 

12.238

 

1.574.419

Abraham Schot (seit 01.01.2019)

 

 

 

 

 

12.238

 

1.574.419

Stefan Sommer (seit 01.09.2018)

 

 

 

3.541

 

488.446

 

12.238

 

1.574.419

Hiltrud Dorothea Werner

 

12.907

 

1.856.672

 

10.624

 

1.799.918

 

12.238

 

1.574.419

Frank Witter

 

14.080

 

2.025.408

 

10.624

 

1.799.918

 

12.238

 

1.574.419

Summe

 

69.227

 

9.853.408

 

80.477

 

13.228.206

 

112.041

 

14.414.075

  (XLS:) Download

 

Rückstellung zum 31.12.2019

 

Innerer Wert zum 31.12.2019

 

Gesamt­ergebnis 2019 aus Performance Shares

 

Rückstellung zum 31.12.2018

 

Innerer Wert zum 31.12.20181

 

Gesamt­ergebnis 2018 aus Performance Shares

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Herbert Diess

 

3.504.374

 

3.687.200

 

3.490.713

 

2.617.527

 

1.616.319

 

1.547.771

Oliver Blume (seit 13.04.2018)

 

984.260

 

 

1.614.937

 

401.323

 

 

401.323

Jochem Heizmann (bis 10.01.2019)

 

2.934.421

 

1.767.329

 

951.793

 

3.422.628

 

2.362.898

 

759.638

Gunnar Kilian (seit 13.04.2018)

 

2.016.260

 

 

1.614.937

 

401.323

 

 

401.323

Andreas Renschler

 

5.572.774

 

3.879.394

 

1.713.961

 

5.298.813

 

2.362.898

 

1.991.565

Abraham Schot (seit 01.01.2019)

 

3.925.694

 

 

3.925.694

 

 

 

Stefan Sommer (seit 01.09.2018)

 

1.415.440

 

 

1.317.674

 

97.766

 

 

97.766

Hiltrud Dorothea Werner

 

5.019.403

 

2.782.969

 

2.852.956

 

2.166.448

 

 

1.542.922

Frank Witter

 

6.981.087

 

3.879.394

 

2.054.256

 

6.366.831

 

2.362.898

 

2.678.125

Summe

 

32.353.713

 

15.996.286

 

19.536.920

 

20.772.660

 

8.705.012

 

9.420.432

Die Anzahl der Performance Shares umfasst die im Gewährungszeitpunkt des Performance-Share-Plans zugeteilten vorläufigen Performance Shares. Der Fair Value im Gewährungszeitpunkt wurde mittels eines anerkannten Bewertungsverfahrens ermittelt.

Für die Ermittlung der Verpflichtung wurden neben den für die Performance-Perioden 2017 bis 2019, 2018 bis 2020 sowie 2019 bis 2021 festgeschriebenen beziehungsweise zugeteilten vorläufigen Performance Shares auch die für künftige Performance-Perioden erwarteten Performance Shares berücksichtigt. Die Höhe hängt somit von der individuellen Vertragslaufzeit sowie von der jeweiligen Regelung zur Unverfallbarkeit der Performance Shares ab. Der innere Wert wurde gemäß IFRS 2 ermittelt und entspricht dem Betrag, den die Vorstandsmitglieder erhalten hätten, wenn sie am 31. Dezember 2019 ausgeschieden wären. In seine Ermittlung sind lediglich die am Bilanzstichtag unverfallbar erdienten Performance Shares eingeflossen. Der innere Wert wurde auf Basis des ungewichteten durchschnittlichen Aktienkurses der letzten 30 Handelstage (Xetra-Schlusskurse der Volkswagen Vorzugsaktie) vor dem 31. Dezember 2019 unter Berücksichtigung der während der Performance-Periode je Vorzugsaktie gezahlten Dividenden ermittelt. Im „Gesamtergebnis 2019 aus Performance Shares“ nach IFRS wird der Saldo aller erfolgswirksamen Beträge für die Performance Shares im Geschäftsjahr 2019 ausgewiesen.

Virtuelle Vorzugsaktien

Die auf dem Zurückbehalt der Vergütung des Jahres 2015 beruhenden virtuellen Vorzugsaktien waren bis zu ihrer Auszahlung im Jahr 2019 Bestandteil der Vorstandsvergütung.

Gesamtvergütungs-Cap

Über die Begrenzung der einzelnen variablen Bestandteile der Vorstandsvergütung hinaus darf der jährliche Zufluss gemäß DCGK aus Festvergütung und variablen Vergütungsbestandteilen (Jahresbonus und Performance-Share-Plan) für ein Geschäftsjahr für den Vorsitzenden des Vorstands 10.000.000 € und für das jeweilige Mitglied des Vorstands 5.500.000 € nicht übersteigen. Im Falle eines Überschreitens des Gesamtvergütungs-Caps werden die variablen Bestandteile proportional gekürzt.

Regelmäßige Überprüfung und Anpassung

Die Höhe des Gesamtvergütungs-Cap sowie der einzelnen Zielsetzungen wird vom Aufsichtsrat regelmäßig überprüft und gegebenenfalls angepasst.

Sonstige Vereinbarungen

Für Verträge mit Mitgliedern des Vorstands, die ab dem 1. Januar 2010 geschlossen wurden, besteht im Krankheitsfall Anspruch auf eine sechs- bis zwölfmonatige Fortzahlung der normalen Bezüge. Zuvor abgeschlossene Verträge gewähren eine sechsmonatige Fortzahlung. Bei Dienstunfähigkeit besteht Anspruch auf das Ruhegehalt.

Hinterbliebene erhalten 66 ⅔ % Witwenrente beziehungsweise 20 % Waisengeld bezogen auf das Ruhegehalt des ehemaligen Vorstandsmitglieds. Für Verträge mit Mitgliedern des Vorstands, deren erste Amtszeit nach dem 1. April 2015 begonnen hat, besteht – nach den Grundsätzen der auch für die Tarifmitarbeiter der Volkswagen AG geltenden Betriebsvereinbarung – Anspruch auf 60 % Witwenrente beziehungsweise 10 % Waisengeld für eine Halbwaise und 20 % für eine Vollwaise bezogen auf das Ruhegehalt des ehemaligen Vorstandsmitglieds.

LEISTUNGEN AUF BASIS VIRTUELLER VORZUGSAKTIEN AUS DEM ZURÜCKBEHALT FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2015

Der Aufsichtsrat der Volkswagen AG hatte in seiner Sitzung am 22. April 2016 das Angebot der Mitglieder des Vorstands angenommen, für die im Zeitpunkt des Beschlusses aktiven Vorstandsmitglieder einen Anteil von 30 % der variablen Vergütung für das Geschäftsjahr 2015 zurückzubehalten und unter den Vorbehalt der zukünftigen Aktienkursentwicklung zu stellen.

Dies wurde erreicht, indem zunächst der zurückbehaltene Betrag auf Basis des durchschnittlichen Aktienkurses der 30 Handelstage vor dem 22. April 2016 (Anfangs-Referenzkurs) in virtuelle Vorzugsaktien der Volkswagen AG mit einer dreijährigen Haltedauer umgewandelt und gleichzeitig ein Ziel-Referenzkurs definiert wurde, der 125 % des Anfangs-Referenzkurses entsprach. Während der Haltedauer entfielen auf die virtuellen Vorzugsaktien Dividendenäquivalente in Höhe der auf echte Vorzugsaktien ausgeschütteten Dividenden.

Die Rückwandlung und Auszahlung erfolgte grundsätzlich nach Ablauf der Haltedauer von drei Jahren oder im Falle des vorzeitigen Ausscheidens aus dem Dienstverhältnis zum entsprechenden Zeitpunkt.

Zur Bestimmung des Auszahlungsbetrags wurde der durchschnittliche Aktienkurs der 30 Handelstage vor dem letzten Tag der Haltedauer, also dem 22. April 2019, beziehungsweise dem Tag des Ausscheidens aus dem Dienstverhältnis ermittelt (Schluss-Referenzkurs). Die Differenz zwischen dem Ziel-Referenzkurs und dem Anfangs-Referenzkurs wurde vom Schluss-Referenzkurs in Abzug gebracht; die während der Haltedauer auf eine echte Volkswagen Vorzugsaktie ausgeschütteten Dividenden (Dividendenäquivalente) wurden dem Schluss-Referenzkurs hinzugerechnet. Der sich so ergebende Wert wurde mit der Anzahl virtueller Vorzugsaktien multipliziert, um den Auszahlungsbetrag für jedes Vorstandsmitglied zu errechnen. Hierdurch wurde erreicht, dass – ohne Berücksichtigung der angefallenen Dividendenäquivalente – nur dann der zurückbehaltene Betrag zu 100 % zur Auszahlung kam, sofern der Anfangs-Referenzkurs der Vorzugsaktie um mindestens 25 % gestiegen war.

Im Geschäftsjahr 2019 schied Herr Heizmann im Januar vertragsgemäß aus dem Vorstand aus.

Die Anzahl der den damaligen Vorstandsmitgliedern am 22. April 2016 gewährten virtuellen Vorzugsaktien hat sich im Geschäftsjahr 2019 bis zur Abrechnung im April 2019 nicht geändert. Im Geschäftsjahr wurde infolge der Fair-Value-Änderung der virtuellen Aktien ein Aufwand in Höhe von 0,1 Mio. € (Vorjahr: Ertrag insgesamt 0,6 Mio. €) erfasst.

  (XLS:) Download

ANGABEN 2019 ZU DEN VIRTUELLEN VORZUGSAKTIEN

 

Anzahl virtueller Vorzugs­aktien

 

Rückstellung 31.12.2019

 

Rückstellung 31.12.2018

 

Innerer Wert 31.12.2019

 

Innerer Wert 31.12.2018

 

Gesamtergebnis 2019 aus virtuellen Vorzugs­aktien

 

Gesamtergebnis 2018 aus virtuellen Vorzugs­aktien

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Herbert Diess

 

4.317

 

 

512.740

 

 

540.704

 

27.705

 

−83.688

Jochem Heizmann (bis 10.01.2019)

 

8.633

 

 

1.025.361

 

 

1.081.283

 

43.232

 

−167.356

Andreas Renschler

 

7.914

 

 

939.964

 

 

991.229

 

50.791

 

−153.418

Frank Witter

 

1.990

 

 

236.357

 

 

249.248

 

12.771

 

−38.577

Summe

 

22.854

 

 

2.714.422

 

 

2.862.464

 

134.499

 

−443.040

  (XLS:) Download

VORSTANDSVERGÜTUNG GEMÄSS HGB

 

 

2019

 

2018

 

Erfolgs­unabhängige Komponenten

 

Erfolgs­abhängige Komponente

 

Komponente mit lang­fristiger Anreiz­wirkung

 

Gesamt­bezüge

 

Gesamt­bezüge

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Herbert Diess

 

2.212.694

 

4.288.002

 

3.350.046

 

9.850.742

 

7.877.832

Oliver Blume (seit 13.04.2018)

 

1.418.936

 

1.901.085

 

1.574.419

 

4.894.440

 

3.515.815

Jochem Heizmann (bis 10.01.2019)

 

71.391

 

52.085

 

43.098

 

166.574

 

5.013.141

Gunnar Kilian (seit 13.04.2018)

 

1.462.701

 

1.901.085

 

1.574.419

 

4.938.205

 

3.529.523

Andreas Renschler

 

1.609.755

 

1.901.085

 

1.574.419

 

5.085.259

 

5.004.370

Abraham Schot (seit 01.01.2019)

 

1.810.079

 

1.901.085

 

1.574.419

 

5.285.583

 

Stefan Sommer (seit 01.09.2018)

 

1.869.019

 

1.901.085

 

1.574.419

 

5.344.523

 

1.603.515

Hiltrud Dorothea Werner

 

1.465.159

 

1.901.085

 

1.574.419

 

4.940.663

 

4.930.160

Frank Witter

 

1.412.781

 

1.901.085

 

1.574.419

 

4.888.285

 

4.821.428

Im Vorjahr ausgeschiedene Mitglieder des Vorstands

 

 

 

 

 

14.040.526

Summe

 

13.332.515

 

17.647.682

 

14.414.075

 

45.394.271

 

50.336.310

VORSTANDSVERGÜTUNG GEMÄSS DCGK

Die in den Tabellen zur Vorstandsvergütung gemäß DCGK als „Zufluss“ ausgewiesenen Werte entsprechen grundsätzlich den Auszahlungsbeträgen für das jeweilige Geschäftsjahr.

In der Einführungsphase des Performance-Share-Plans (2017 bis 2018) erhielten die Vorstandsmitglieder, die zum 31. Dezember 2016 Vorstandsmitglieder waren, grundsätzlich Abschlagszahlungen auf den Zielbetrag, die in den Tabellen gemäß DCGK als Zufluss für das Geschäftsjahr ausgewiesen werden, in dem der Performance-Share-Plan zugeteilt wurde. Herr Blume erhält entsprechende Abschlagszahlungen für die Performance-Perioden 2018 bis 2020 (anteilig) und 2019 bis 2021.

Die in den Tabellen zur Vorstandsvergütung gemäß DCGK als „Gewährte Zuwendungen“ ausgewiesenen Werte basieren für den Jahresbonus auf dem 100 %-Niveau der Zielwerte und für den Performance-Share-Plan auf dem beizulegenden Zeitwert (Fair Value) im Gewährungszeitpunkt.

  (XLS:) Download

 

 

HERBERT DIESS

 

 

Vorsitzender des Vorstands der Volkswagen AG,
Vorsitzender des Markenvorstands Volkswagen Pkw,
Markengruppe Volumen,
China

 

 

 

 

 

Zufluss

 

Gewährte Zuwendungen

 

2019

 

2018

 

2018

 

2019

 

2019 (Minimum)

 

2019 (Maximum)

1

Für das Geschäftsjahr 2018 belief sich die mit Herrn Diess vereinbarte Festvergütung auf 1.905.414 € (zeitanteilig für die Amtszeit als ordentliches Vorstandsmitglied bis zum 12. April 2018 und für die Amtszeit als Vorstandsvorsitzender ab dem 13. April 2018).

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Festvergütung

 

2.125.000

 

1.905.414

 

1.905.414

 

2.125.000

 

2.125.000

 

2.125.000

Nebenleistungen

 

87.694

 

76.768

 

76.768

 

87.694

 

87.694

 

87.694

Summe

 

2.212.694

 

1.982.182

 

1.982.182

 

2.212.694

 

2.212.694

 

2.212.694

Einjährige variable Vergütung

 

4.288.002

 

3.055.182

 

2.564.750

 

3.045.000

 

 

5.481.000

Mehrjährige variable Vergütung

 

540.445

 

2.603.867

 

2.840.468

 

3.350.046

 

 

7.660.000

LTI (Performance-Share-Plan 2017 – 2019)

 

 

 

 

 

 

LTI (Performance-Share-Plan 2018 – 2020)

 

 

2.603.867

 

2.840.468

 

 

 

LTI (Performance-Share-Plan 2019 – 2021)

 

 

 

 

3.350.046

 

 

7.660.000

Virtuelle Aktien

 

540.445

 

 

 

 

 

Summe1

 

7.041.141

 

7.641.230

 

7.387.400

 

8.607.740

 

2.212.694

 

15.353.694

Versorgungsaufwand

 

1.354.053

 

850.620

 

850.620

 

1.354.053

 

1.354.053

 

1.354.053

Gesamtvergütung

 

8.395.194

 

8.491.850

 

8.238.020

 

9.961.793

 

3.566.747

 

16.707.747

  (XLS:) Download

 

 

OLIVER BLUME

 

 

Vorsitzender des Vorstands der Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG,
Markengruppe Sport & Luxury

 

 

Eintritt: 13. April 2018

 

 

Zufluss

 

Gewährte Zuwendungen

 

2019

 

2018

 

2018

 

2019

 

2019 (Minimum)

 

2019 (Maximum)

1

Herrn Blume wurde von der Porsche AG im Jahr 2019 eine leistungsabhängige Bonuszahlung in Höhe von maximal 150.000 € gewährt, die nicht auf die Vergütung durch die Volkswagen AG angerechnet wird.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Festvergütung

 

1.350.000

 

967.500

 

967.500

 

1.350.000

 

1.350.000

 

1.350.000

Nebenleistungen

 

68.936

 

45.999

 

45.999

 

68.936

 

68.936

 

68.936

Summe

 

1.418.936

 

1.013.499

 

1.013.499

 

1.418.936

 

1.418.936

 

1.418.936

Einjährige variable Vergütung

 

1.901.085

 

1.152.506

 

967.500

 

1.500.0001

 

 

2.580.000

Mehrjährige variable Vergütung

 

1.440.000

 

1.032.000

 

1.349.810

 

1.574.419

 

 

3.600.000

LTI (Performance-Share-Plan 2018 – 2020)

 

 

1.032.000

 

1.349.810

 

 

 

LTI (Performance-Share-Plan 2019 – 2021)

 

1.440.000

 

 

 

1.574.419

 

 

3.600.000

Summe

 

4.760.021

 

3.198.005

 

3.330.809

 

4.493.355

 

1.418.936

 

7.598.936

Versorgungsaufwand

 

808.544

 

588.354

 

588.354

 

808.544

 

808.544

 

808.544

Gesamtvergütung

 

5.568.565

 

3.786.359

 

3.919.163

 

5.301.899

 

2.227.480

 

8.407.480

  (XLS:) Download

 

 

JOCHEM HEIZMANN

 

 

China

 

 

Austritt: 10. Januar 2019

 

 

Zufluss

 

Gewährte Zuwendungen

 

2019

 

2018

 

2018

 

2019

 

2019 (Minimum)

 

2019 (Maximum)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Festvergütung

 

36.986

 

1.350.000

 

1.350.000

 

36.986

 

36.986

 

36.986

Nebenleistungen

 

34.405

 

255.076

 

255.076

 

34.405

 

34.405

 

34.405

Summe

 

71.391

 

1.605.076

 

1.605.076

 

71.391

 

71.391

 

71.391

Einjährige variable Vergütung

 

52.085

 

1.608.147

 

1.350.000

 

36.986

 

 

66.575

Mehrjährige variable Vergütung

 

1.068.593

 

1.440.000

 

1.799.918

 

43.098

 

 

98.630

LTI (Performance-Share-Plan 2017 – 2019)

 

 

 

 

 

 

LTI (Performance-Share-Plan 2018 – 2020)

 

 

1.440.000

 

1.799.918

 

 

 

LTI (Performance-Share-Plan 2019 – 2021)

 

 

 

 

43.098

 

 

98.630

Virtuelle Aktien

 

1.068.593

 

 

 

 

 

Summe

 

1.192.069

 

4.653.223

 

4.754.994

 

151.475

 

71.391

 

236.597

Versorgungsaufwand

 

 

 

 

 

 

Gesamtvergütung

 

1.192.069

 

4.653.223

 

4.754.994

 

151.475

 

71.391

 

236.597

  (XLS:) Download

 

 

GUNNAR KILIAN

 

 

Personal

 

 

Eintritt 13. April 2018

 

 

Zufluss

 

Gewährte Zuwendungen

 

2019

 

2018

 

2018

 

2019

 

2019 (Minimum)

 

2019 (Maximum)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Festvergütung

 

1.350.000

 

967.500

 

967.500

 

1.350.000

 

1.350.000

 

1.350.000

Nebenleistungen

 

112.701

 

59.707

 

59.707

 

112.701

 

112.701

 

112.701

Summe

 

1.462.701

 

1.027.207

 

1.027.207

 

1.462.701

 

1.462.701

 

1.462.701

Einjährige variable Vergütung

 

1.901.085

 

1.152.506

 

967.500

 

1.350.000

 

 

2.430.000

Mehrjährige variable Vergütung

 

 

 

1.349.810

 

1.574.419

 

 

3.600.000

LTI (Performance-Share-Plan 2018 – 2020)

 

 

 

1.349.810

 

 

 

LTI (Performance-Share-Plan 2019 – 2021)

 

 

 

 

1.574.419

 

 

3.600.000

Summe

 

3.363.786

 

2.179.713

 

3.344.517

 

4.387.120

 

1.462.701

 

7.492.701

Versorgungsaufwand

 

886.559

 

703.228

 

703.228

 

886.559

 

886.559

 

886.559

Gesamtvergütung

 

4.250.345

 

2.882.941

 

4.047.745

 

5.273.679

 

2.349.260

 

8.379.260

  (XLS:) Download

 

 

ANDREAS RENSCHLER

 

 

Vorsitzender des Vorstands der TRATON SE,
Markengruppe Truck & Bus

 

 

 

 

 

Zufluss

 

Gewährte Zuwendungen

 

2019

 

2018

 

2018

 

2019

 

2019 (Minimum)

 

2019 (Maximum)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Festvergütung

 

1.350.000

 

1.350.000

 

1.350.000

 

1.350.000

 

1.350.000

 

1.350.000

Nebenleistungen

 

259.755

 

246.305

 

246.305

 

259.755

 

259.755

 

259.755

Summe

 

1.609.755

 

1.596.305

 

1.596.305

 

1.609.755

 

1.609.755

 

1.609.755

Einjährige variable Vergütung

 

1.901.085

 

1.608.147

 

1.350.000

 

1.350.000

 

 

2.430.000

Mehrjährige variable Vergütung

 

990.754

 

1.440.000

 

1.799.918

 

1.574.419

 

 

3.600.000

LTI (Performance-Share-Plan 2017 – 2019)

 

 

 

 

 

 

LTI (Performance-Share-Plan 2018 – 2020)

 

 

1.440.000

 

1.799.918

 

 

 

LTI (Performance-Share-Plan 2019 – 2021)

 

 

 

 

1.574.419

 

 

3.600.000

Virtuelle Aktien

 

990.754

 

 

 

 

 

Summe

 

4.501.594

 

4.644.452

 

4.746.223

 

4.534.174

 

1.609.755

 

7.639.755

Versorgungsaufwand

 

5.025.570

 

5.249.526

 

5.249.526

 

5.025.570

 

5.025.570

 

5.025.570

Gesamtvergütung

 

9.527.164

 

9.893.978

 

9.995.749

 

9.559.744

 

6.635.325

 

12.665.325

  (XLS:) Download

 

 

ABRAHAM SCHOT

 

 

Vorsitzender des Vorstands der AUDI AG,
Markengruppe Premium

 

 

Eintritt: 1. Januar 2019

 

 

Zufluss

 

Gewährte Zuwendungen

 

2019

 

2018

 

2018

 

2019

 

2019 (Minimum)

 

2019 (Maximum)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Festvergütung

 

1.350.000

 

 

 

1.350.000

 

1.350.000

 

1.350.000

Nebenleistungen

 

460.079

 

 

 

460.079

 

460.079

 

460.079

Summe

 

1.810.079

 

 

 

1.810.079

 

1.810.079

 

1.810.079

Einjährige variable Vergütung

 

1.901.085

 

 

 

1.350.000

 

 

2.430.000

Mehrjährige variable Vergütung

 

 

 

 

1.574.419

 

 

3.600.000

LTI (Performance-Share-Plan 2019 – 2021)

 

 

 

 

1.574.419

 

 

3.600.000

Summe

 

3.711.164

 

 

 

4.734.498

 

1.810.079

 

7.840.079

Versorgungsaufwand

 

2.222.572

 

 

 

2.222.572

 

2.222.572

 

2.222.572

Gesamtvergütung

 

5.933.736

 

 

 

6.957.070

 

4.032.651

 

10.062.651

  (XLS:) Download

 

 

STEFAN SOMMER

 

 

Komponente & Beschaffung

 

 

Eintritt: 1. September 2018

 

 

Zufluss

 

Gewährte Zuwendungen

 

2019

 

2018

 

2018

 

2019

 

2019 (Minimum)

 

2019 (Maximum)

1

Der Zufluss- und der Minimum-Betrag 2019 und der Zuflussbetrag 2018 (zeitanteilig) enthalten den Aufstockungsbetrag auf die Mindestvergütung in Höhe von 3,5 Mio. €.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Festvergütung

 

1.350.000

 

450.000

 

450.000

 

1.350.000

 

1.350.000

 

1.350.000

Nebenleistungen

 

519.019

 

129.020

 

129.020

 

519.019

 

519.019

 

519.019

Summe

 

1.869.019

 

579.020

 

579.020

 

1.869.019

 

1.869.019

 

1.869.019

Einjährige variable Vergütung

 

1.901.085

 

536.049

 

450.000

 

1.350.000

 

 

2.430.000

Mehrjährige variable Vergütung

 

 

 

488.446

 

1.574.419

 

 

3.600.000

LTI (Performance-Share-Plan 2018 – 2020)

 

 

 

488.446

 

 

 

LTI (Performance-Share-Plan 2019 – 2021)

 

 

 

 

1.574.419

 

 

3.600.000

Summe1

 

4.019.019

 

1.295.687

 

1.517.466

 

4.793.438

 

4.019.019

 

7.899.019

Versorgungsaufwand

 

761.437

 

270.997

 

270.997

 

761.437

 

761.437

 

761.437

Gesamtvergütung

 

4.780.456

 

1.566.684

 

1.788.463

 

5.554.875

 

4.780.456

 

8.660.456

  (XLS:) Download

 

 

HILTRUD DOROTHEA WERNER

 

 

Integrität und Recht

 

 

 

 

 

Zufluss

 

Gewährte Zuwendungen

 

2019

 

2018

 

2018

 

2019

 

2019 (Minimum)

 

2019 (Maximum)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Festvergütung

 

1.350.000

 

1.350.000

 

1.350.000

 

1.350.000

 

1.350.000

 

1.350.000

Nebenleistungen

 

115.159

 

172.095

 

172.095

 

115.159

 

115.159

 

115.159

Summe

 

1.465.159

 

1.522.095

 

1.522.095

 

1.465.159

 

1.465.159

 

1.465.159

Einjährige variable Vergütung

 

1.901.085

 

1.608.147

 

1.350.000

 

1.350.000

 

 

2.430.000

Mehrjährige variable Vergütung

 

 

 

1.799.918

 

1.574.419

 

 

3.600.000

LTI (Performance-Share-Plan 2017 – 2019)

 

 

 

 

 

 

LTI (Performance-Share-Plan 2018 – 2020)

 

 

 

1.799.918

 

 

 

LTI (Performance-Share-Plan 2019 – 2021)

 

 

 

 

1.574.419

 

 

3.600.000

Summe

 

3.366.244

 

3.130.242

 

4.672.013

 

4.389.578

 

1.465.159

 

7.495.159

Versorgungsaufwand

 

956.364

 

953.404

 

953.404

 

956.364

 

956.364

 

956.364

Gesamtvergütung

 

4.322.608

 

4.083.646

 

5.625.417

 

5.345.942

 

2.421.523

 

8.451.523

  (XLS:) Download

 

 

FRANK WITTER

 

 

Finanzen & IT

 

 

 

 

 

Zufluss

 

Gewährte Zuwendungen

 

2019

 

2018

 

2018

 

2019

 

2019 (Minimum)

 

2019 (Maximum)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Festvergütung

 

1.350.000

 

1.350.000

 

1.350.000

 

1.350.000

 

1.350.000

 

1.350.000

Nebenleistungen

 

62.781

 

63.363

 

63.363

 

62.781

 

62.781

 

62.781

Summe

 

1.412.781

 

1.413.363

 

1.413.363

 

1.412.781

 

1.412.781

 

1.412.781

Einjährige variable Vergütung

 

1.901.085

 

1.608.147

 

1.350.000

 

1.350.000

 

 

2.430.000

Mehrjährige variable Vergütung

 

249.128

 

1.440.000

 

1.799.918

 

1.574.419

 

 

3.600.000

LTI (Performance-Share-Plan 2017 – 2019)

 

 

 

 

 

 

LTI (Performance-Share-Plan 2018 – 2020)

 

 

1.440.000

 

1.799.918

 

 

 

LTI (Performance-Share-Plan 2019 – 2021)

 

 

 

 

1.574.419

 

 

3.600.000

Virtuelle Aktien

 

249.128

 

 

 

 

 

Summe

 

3.562.994

 

4.461.510

 

4.563.281

 

4.337.200

 

1.412.781

 

7.442.781

Versorgungsaufwand

 

886.120

 

849.556

 

849.556

 

886.120

 

886.120

 

886.120

Gesamtvergütung

 

4.449.114

 

5.311.066

 

5.412.837

 

5.223.320

 

2.298.901

 

8.328.901

LEISTUNGEN BEI REGULÄRER BEENDIGUNG DER TÄTIGKEIT

Den Mitgliedern des Vorstands sind im Falle der regulären Beendigung ihrer Tätigkeit ein Ruhegehalt einschließlich einer Hinterbliebenenversorgung und für die Dauer des Bezugs des Ruhegehalts die Nutzung von Dienstwagen zugesagt. Die zugesagten Leistungen werden mit Vollendung des 63. Lebensjahres gezahlt beziehungsweise zur Verfügung gestellt. Abweichend hiervon besteht für Herrn Renschler die Möglichkeit, sein Ruhegehalt nach Vollendung des 62. Lebensjahres zu beziehen.

Das Ruhegehalt ergibt sich bei Vorstandsmitgliedern mit endgehaltsabhängiger Zusage aus einem Prozentsatz der Festvergütung, ausgehend von einem Prozentsatz von 50 %. Der individuelle Prozentsatz steigt bei den Herren Heizmann und Renschler mit jedem Jahr der Unternehmenszugehörigkeit um zwei Prozentpunkte. In Einzelfällen werden Vordienstzeiten und erdiente Ruhegehälter angerechnet. Bei Herrn Renschler wurde abweichend von dieser Regelung bei Amtsantritt ein Ruhegehaltsanspruch von 62 % der Festvergütung angesetzt. Die vom Aufsichtsrat festgelegte Höchstgrenze liegt bei 70 %. Eine weitere Differenzierung dieser Leistungen nach erfolgsabhängigen Bestandteilen und Leistungen mit langfristiger Anreizwirkung erfolgt nicht. Herr Renschler hat zum Jahresende 2019 einen Ruhegehaltsanspruch von 70 % seiner Festvergütung erreicht. Die Anhebung der Festvergütung infolge des ab dem Geschäftsjahr 2017 geltenden Vergütungssystems bleibt insofern für die Herren Heizmann und Renschler ohne Berücksichtigung, da sie eine endgehaltsabhängige Altzusage der betrieblichen Altersversorgung haben. Die Dynamisierung der laufenden Renten erfolgt analog zur Dynamisierung des höchsten Tarifgehalts, sofern die Anwendung des § 16 des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (BetrAVG) nicht zu einer stärkeren Anhebung führt. Für die vor dem 24. Februar 2017 bestellten Vorstandsmitglieder der Volkswagen AG mit einer beitragsabhängigen Versorgungszusage beträgt der Beitragsprozentsatz 50 % der Festvergütung. Für die nach dem 24. Februar 2017 bestellten Vorstandsmitglieder der Volkswagen AG mit einer beitragsabhängigen Versorgungszusage gilt ein Beitragsprozentsatz von 40 % der Festvergütung. Der daraus resultierende Betrag wird auf das Versorgungskonto eingestellt.

Frau Werner sowie die Herren Blume, Diess, Kilian, Schot, Sommer und Witter haben eine beitragsorientierte Leistungszusage erhalten, die sich grundsätzlich nach einer auch für die Tarifmitarbeiter der Volkswagen AG geltenden Betriebsvereinbarung richtet und Alters-, Erwerbsminderungs- sowie Hinterbliebenenleistungen umfasst. Für jedes Jahr der Vorstandsbestellung wird ein Versorgungsbeitrag in Höhe von 50 % der Festvergütung für Frau Werner und die Herren Diess und Witter sowie in Höhe von 40 % der Festvergütung für die Herren Blume, Kilian, Schot und Sommer zum Ende des jeweiligen Kalenderjahres in den Volkswagen Pension Trust e.V. eingebracht. Aus den jährlichen Versorgungsbeiträgen ergeben sich – nach Maßgabe der Regelungen, die auch für Tarifmitarbeiter Anwendung finden – Bausteine einer grundsätzlich lebenslangen Rentenzahlung. Die jeweiligen Rentenbausteine sind bei Einbringung in den Volkswagen Pension Trust e.V. unmittelbar unverfallbar. Anstelle der lebenslangen Rentenzahlung kann eine Kapitalleistung wahlweise als Einmal- oder als Ratenzahlung zum Zeitpunkt des Renteneintritts – derzeit frühestens ab Vollendung des 63. Lebensjahres – erfolgen. Die Volkswagen AG hat Pensionsansprüche von Herrn Witter aus seinen Vordienstzeiten übernommen, die jedoch nicht vor Vollendung des 60. Lebensjahres in Anspruch genommen werden können.

Die Pensionsverpflichtungen nach IAS 19 betrugen am 31. Dezember 2019 für Mitglieder des Vorstands 60,5 (55,8) Mio. €. Der Rückstellung wurden nach IAS 19 im Berichtsjahr 13,7 (11,9) Mio. € zugeführt. In die Bewertung der Pensionsverpflichtungen sind auch die sonstigen Versorgungsleistungen wie die Hinterbliebenenrente und die Überlassung von Dienstwagen eingeflossen. Die nach handelsrechtlichen Vorschriften bewerteten Pensionsverpflichtungen betrugen 44,8 (45,9) Mio. €. Der Rückstellung wurden handelsrechtlich im Berichtsjahr 14,5 (9,5) Mio. € zugeführt.

Ausgeschiedene Mitglieder des Vorstands und ihre Hinterbliebenen haben im vergangenen Jahr 32,7 (44,0) Mio. € beziehungsweise nach handelsrechtlichen Vorschriften 32,7 (44,0) Mio. € erhalten. Für diesen Personenkreis bestanden Verpflichtungen für Pensionen bewertet nach IAS 19 in Höhe von 373,7 (324,0) Mio. € beziehungsweise nach handelsrechtlichen Vorschriften in Höhe von 300,5 (276,2) Mio. €.

Für Verträge mit Vorstandsmitgliedern für deren erste Amtszeit, die nach dem 5. August 2009 abgeschlossen wurden, gilt grundsätzlich: Die nach dem Ausscheiden aus dem Unternehmen zu gewährende Altersversorgung wird mit Vollendung des 63. Lebensjahres gezahlt.

LEISTUNGEN BEI VORZEITIGER BEENDIGUNG DER TÄTIGKEIT

Sofern die Tätigkeit aus einem nicht von dem Vorstandsmitglied zu vertretenden wichtigen Grund beendet wird, sind die Ansprüche bei nach dem 20. November 2009 abgeschlossenen Vorstandsverträgen entsprechend der Empfehlung aus Nummer 4.2.3 Abs. 4 des DCGK auf maximal zwei Jahresvergütungen begrenzt (Abfindungs-Cap).

Für den Fall, dass die Tätigkeit aus einem von einem Vorstandsmitglied zu vertretenden wichtigen Grund beendet wird, erfolgt keine Abfindungszahlung an das Vorstandsmitglied. Den Mitgliedern des Vorstands sind auch für den Fall der vorzeitigen Beendigung ihrer Tätigkeit ein Ruhegehalt beziehungsweise eine Hinterbliebenenversorgung und für die Dauer des Bezugs des Ruhegehalts die Nutzung von Dienstwagen zugesagt.

Weitergehende individuelle Angaben zu im Geschäftsjahr 2019 ausgeschiedenen Mitgliedern des Vorstands sind den Angaben 43 und 46 im Konzernanhang sowie den Angaben im Anhang des Jahresabschlusses der Volkswagen AG zu entnehmen.

  (XLS:) Download

PENSIONEN DES VORSTANDS 2019 (VORJAHRESWERTE IN KLAMMERN)

 

Versorgungs­aufwand

 

Barwert zum 31. Dezember1

1

Der Betrag ist in dem in der Bilanz enthaltenen Gesamtbetrag für leistungsorientierte Zusagen erfasst (siehe Anhangangabe 29 im Konzernabschluss).

 

 

 

 

 

Herbert Diess

 

1.354.053

 

5.592.969

 

 

(850.620)

 

(3.410.933)

Oliver Blume (seit 13.04.2018)

 

808.544

 

1.743.034

 

 

(588.354)

 

(588.354)

Jochem Heizmann (bis 10.01.2019)

 

 

 

 

 

(18.098.438)

Gunnar Kilian (seit 13.04.2018)

 

886.559

 

2.102.717

 

 

(703.228)

 

(703.228)

Andreas Renschler

 

5.025.570

 

29.609.167

 

 

(5.249.526)

 

(20.109.236)

Abraham Schot (seit 01.01.2019)

 

2.222.572

 

2.222.572

 

 

 

Stefan Sommer (seit 01.09.2018)

 

761.437

 

1.228.940

 

 

(270.997)

 

(270.997)

Hiltrud Dorothea Werner

 

956.364

 

3.482.194

 

 

(953.404)

 

(1.872.035)

Frank Witter

 

886.120

 

14.474.204

 

 

(849.556)

 

(10.765.942)

 

 

 

Im Vorjahr ausgeschiedene Mitglieder des Vorstands

 

(1.053.684)

 

Summe

 

12.901.219

 

60.455.797

 

 

(10.519.369)

 

(55.819.163)