49 Bezüge des Vorstands und des Aufsichtsrats

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2019

 

2018

 

 

 

 

 

Bezüge des Vorstands

 

 

 

 

Erfolgsunabhängige Vergütungsbestandteile

 

13.332.515

 

13.051.264

Erfolgsabhängige Vergütungsbestandteile

 

17.647.682

 

14.827.178

Komponente mit langfristiger Anreizwirkung

 

14.414.075

 

22.457.869

 

 

45.394.271

 

50.336.310

Bezüge des Aufsichtsrats

 

 

 

 

Erfolgsunabhängige Vergütungsbestandteile

 

4.547.188

 

4.004.372

Erfolgsabhängige Vergütungsbestandteile

 

779.967

 

534.614

 

 

5.327.155

 

4.538.986

ERFOLGSUNABHÄNGIGE VERGÜTUNG DES VORSTANDS

Die erfolgsunabhängige Vergütung des Vorstands setzt sich aus einer Festvergütung und Nebenleistungen zusammen. Die Nebenleistungen resultieren aus der Gewährung von Sachbezügen. Dazu gehören insbesondere die Überlassung von Betriebsmitteln, zum Beispiel Dienstwagen, sowie die Übernahme von Versicherungsprämien. Steuern, die auf diese Sachbezüge entfallen, wurden im Wesentlichen von der Volkswagen AG getragen.

ERFOLGSABHÄNGIGE VERGÜTUNG UND KOMPONENTE MIT LANGFRISTIGER ANREIZWIRKUNG DES VORSTANDS

Die erfolgsabhängige Vergütung beinhaltet den Jahresbonus mit einjährigem Bemessungszeitraum. Die Komponente mit langfristiger Anreizwirkung enthält den Long Term Incentive (LTI) in Form eines sogenannten Performance-Share-Plans mit zukunftsbezogener dreijähriger Laufzeit. Zu den Details des Performance-Share-Plans für die amtierenden Vorstandsmitglieder wird auf die Angabe „Leistungen auf Basis von Performance Shares und virtuellen Aktien (aktienbasierte Vergütung)" verwiesen.

Der Aufsichtsrat der Volkswagen AG hat in seiner Sitzung am 22. April 2016 das Angebot der Mitglieder des Vorstands angenommen, für die im Zeitpunkt des Beschlusses aktiven Vorstandsmitglieder einen Anteil von 30 % der variablen Vergütung für das Geschäftsjahr 2015 zurückzubehalten und mittels virtueller Aktien unter den Vorbehalt der zukünftigen Aktienkursentwicklung zu stellen. Die sich daraus auf die Bezüge ergebenden Auswirkungen wurden entsprechend bereits in Vorjahren berücksichtigt. Zu weiteren Details betreffend der Abrechnung der virtuellen Aktien im Berichtsjahr wird auf die Angabe „Leistungen auf Basis von Performance Shares und virtuellen Aktien (aktienbasierte Vergütung)" verwiesen.

Aufwendungen aus Performance Shares und virtuellen Aktien stellen keine Bezüge im Sinne der handelsrechtlichen Regelungen dar und sind damit in den obigen Tabellen nicht enthalten.

An Mitglieder des Vorstands wurden wie im Vorjahr keine unverzinslichen Vorschüsse gezahlt.

BEZÜGE DES AUFSICHTSRATS

Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder der Volkswagen AG besteht ausschließlich aus erfolgsunabhängigen Vergütungsbestandteilen. Die Vergütung für Aufsichtsratstätigkeiten bei Tochterunternehmen besteht teilweise aus erfolgsunabhängigen und erfolgsabhängigen Komponenten.

PENSIONSANSPRÜCHE UND LEISTUNGEN AN AUSGESCHIEDENE MITGLIEDER DES VORSTANDS

Am 31. Dezember 2019 betrugen die Pensionsrückstellungen für Mitglieder des Vorstands 60,5 Mio. € (Vorjahr: 55,8 Mio. €). Die Dynamisierung der laufenden Renten erfolgt analog der Dynamisierung des höchsten Tarifgehalts, sofern die Anwendung des § 16 BetrAVG nicht zu einer stärkeren Anhebung führt.

Den früheren Mitgliedern des Vorstands und deren Hinterbliebenen wurden 32,7 Mio. € (Vorjahr: 44,0 Mio. €) gewährt. Für diesen Personenkreis bestanden Rückstellungen für Pensionen von 373,7 Mio. € (Vorjahr: 324,0 Mio. €).

Im Zusammenhang mit seinem Ausscheiden zum 31. März 2020 wurden Herrn Schot folgende Beträge zugesagt:

  • eine erfolgsunabhängige Komponente in Höhe von 2,4 Mio. € (Vorjahr: – Mio. €),
  • eine erfolgsabhängige Komponente in Höhe von 3,8 Mio. € (Vorjahr: – Mio. €) sowie
  • eine Komponente mit langfristiger Anreizwirkung in Höhe von 3,9 Mio. € (Vorjahr: – Mio. €).

Die individuellen Vergütungen der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats sind im Vergütungsbericht innerhalb des Lageberichts erläutert. Dort findet sich auch eine ausführliche Würdigung der einzelnen Vergütungskomponenten inklusive des LTI in Form des sogenannten Performance-Share-Plans.